Ab dem 01.Juli 2020 bis zum 31.Dezember 2020 wird die Umsatzsteuer in Deutschland gesenkt. Das ist zunächst vor allem eine Entlastung für die Endverbraucher, muss aber insbesondere bei Unternehmen für Eingangs- und Ausgangsrechnungen sowie Sachkontenbuchungen berücksichtigt werden.
Daher ist auch bei Ihrem ERP-System oder Shop-System einiges zu tun. Wir haben uns auf die Einrichtung von odoo und unsere eigenen Ableger "ITISeasy.business" spezialisiert. Hier kriegen Sie Tipps, um odoo 16% MwST beizubringen.
Disclaimer: "Dieser Text ist weder eine Steuer- noch eine Rechtsberatung. Er soll Ihnen nur Tipps und Hinweise geben, was bei einer Steueränderung zu tun sein könnte und erhebt trotz sorgfältiger Recherche auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Freiheit von Fehlern. Bitte fragen Sie im Bedarfsfall den Steuerberater und Rechtsberater Ihres Vertrauens."
Die odoo Mehrwertsteuer -Senkung
Das sollten Sie wissen
1. Die odoo-Steuerarten
Die herkömmliche Steuereinrichtung muss um zwei zusätzliche Steuerarten ergänzt werden: 16% und 5%, und zwar sowohl für inländische Verkäufe wie auch Einkäufe. Vergessen Sie auch nicht die EU-ausländische Privatverkäufe.
2. Zusätzliche Konten im odoo- Kontenrahmen
Es müssen andere Steuerkonten im odoo-Kontenplan (In Deutschland zumeist odoo SKR03 oder odoo SKR04) herangezogen werden, um die Steuern zu buchen.
3. Meldungen, Formulare und Schnittstellen
Die USt-Meldung sowie andere Meldungen müssen die richtigen Kennzahlen für diese Buchungen enthalten und richtig gemeldet werden. Auch bei Schnittstellen wie Elster ist darauf zu achten, das diese die Steuerarten bedienen. Dies gilt selbstverständlich auf für den Übertrag an DATEV.
4. Bitte prüfen Sie Ihre Belege
Sie sollten test-weise Ihre Rechnungsbelege als Entwurf ausgeben lassen und auch bei einer ersten gebuchten Rechnung alle Angaben überprüfen: Die Steuer muss dort richtig ausgewiesen werden. Vergessen Sie auch nicht die restlichen Belege, die Steuerangaben enthalten.
5. Die Richtigkeit der Buchungen
Sehen Sie nach, ob die Probe-Rechnung aus 4. auch korrekt verbucht worden ist, d.h. ob die Konten korrekt bebucht worden sind.
6. Wo steht noch überall MwSt, USt und VSt?
Auch bei Online-Shops und anderen öffentlichen Websites, die MwSt ausweisen, muss dies ggf. angepasst werden.
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